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EASA Medicals
Es gibt 3 Tauglichkeitsklassen:
Klasse 1 für CPL, MPL, ATPL
Klasse 2 für SPL, BPL, PPL
LAPL für Light Aircraft Pilot License
Gültigkeitsdauer gemäß MED.A.045
Klasse 1
• 12 Monate
• 6 Monate
wenn der Lizenzinhaber:
-auf Luftfahrzeugen mit einem Piloten im gewerblichen Verkehr tätig ist und das 40. Lebensjahr vollendet hat ;
- das 60. Lebensjahr vollendet hat
Klasse 2
• 60 Monate
bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet.
Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres.
• 24 Monate
bei Lizenzinhabern, die zwischen 40 und 50 Jahre alt sind. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 50. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 51. Lebensjahres:
• 12 Monate
bei Lizenzinhabern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben
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LAPL
• 60 Monate
bis der Lizenzinhaber das 40. Lebensjahr vollendet. Die Gültigkeit eines Tauglichkeitszeugnisses, das vor Vollendung des 40. Lebensjahres ausgestellt wurde, endet mit Vollendung des 42. Lebensjahres,
• 24 Monate
bei Lizenzinhabern, die das 40. Lebensjahr vollendet haben.
Nachuntersuchungen können wie bisher bis
45 Tage vor Ablauf des Tauglichkeitszeugnisses durchgeführt
werden, ohne daß die nächste Gültigkeitsdauer verringert
wird.
Die Lizenz wird auf Dauer ausgestellt.
Erst durch ein aktuelles Fliegerärztliches Zeugnis - das mitgeführt
werden muss - wird die Lizenz gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit
des fliegerärztlichen Zeugnisses kann die Lizenz durch ein
neues Zeugnis wieder gültig gemacht werden.
Die vorgeschriebenen Flugstunden/Checkflüge etc.
sind ebenso durchzuführen und durch den Fluglehrer zu dokumentieren, um die Lizenz gültig zu halten. Siehe hierzu:
Aktuelle Lizenzbestimmungen für Privatflugzeugführer unter
Pilot-Infos.
Erst nach Ablauf der Lizenz wird von der Behörde ein neue
Lizenz ausgestellt. Ebenso wie das Zeugnis muss nun u. a. ein amtlicher
Lichtbild ausweis mitgeführt werden. |