Inhaber von Tauglichkeitszeugnissen dürfen keine verschreibungspflichtigen oder nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel zu sich nehmen oder sich einer andersartigen Behandlung unterziehen, wenn sie sich nicht absolut sicher sind, dass die Arzneimittel oder Behandlungen sie in der sicheren Ausübung der mit ihrer Lizenz verbundenen Rechte nicht beeinträchtigen. Sollten in dieser Hinsicht Zweifel bestehen, ist der Rat eines flugmedizinischen Zentrums oder eines flugmedizinischen Sachververständigen einzuholen.
Es ist also nur in Zweifelsfällen der Rat
eines Fliegerarztes einzuholen. Anders ist es bei regelmäßiger
Einnahme von Medikamenten. Dies führt zur eingeschränkten
Tauglichkeit.
Siehe unter "eingeschränkte Tauglichkeit".
In diesem Fall muss der
Rat eines Fliegerarztes eingeholt werden.
|
|
Folgende Medikamente sind zur Behandlung von Bluthochdruckzugelassen: AMC MED.B.010 (j) (2)
Non loop Diuretica,
ACE Hemmer,
Sartane,
Calcium Antagonisten,
Hydrophille Beta-Blocker,
|