Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen FCL PART-MED

Neu wird es 3 verschiedene Kategorien von medizinischen Tauglichkeitszeugnissen geben :
Medical Certificate Class 1 für Inhaber von ATPL und CPL Lizenzen

Medical Certificate Class 2 für Inhaber von Privatpilotenlizenzen PPL(A), PPL(H), SPL, BPL

Medical Certificate Class LAPL für Inhaber von LAPL(A/H/S/B) Lizenzen (LAPL = Light Air-craft Pilot Licence).
Die neue Klasse des LAPL Medicals unterstützt die unter EASA neu geschaffenen Lizenzen LAPL(A/H/S/B).
Das Tauglichkeitszeugnis Class LAPL liegt unterhalb der ICAO Standards.

Grundsätze
Medizinische Tauglichkeitszeugnisse Class 1 und 2 gemäss JAR-FCL3 bleiben gültig bis zum aufgedruckten Verfalldatum und sind gültig in Zusammenhang entweder mit einer JAR-Lizenz oder mit einer
EASA Lizenz der entsprechenden Kategorie.

Tauglichkeitszeugnisse nach EASA sind gültig für die entsprechende Lizenzkategorie sowohl gemäss JAR-FCL wie auch gemäss EASA-FCL.

 

 

 

 

 


Was bedeutet das für….

Berufspiloten mit CPL oder ATPL Lizenzen

Diese Lizenzinhaber hatten bisher ein JAR-FCL3 Medical für Class 1 und werden nach Verfall dieses Medicals ein EASA PART-MED Class 1 Medical erhalten. Die bisherigen Regelungen für Class 1 wurden mit wenigen Änderungen in das Regelwerk PART-MED übernommen. Sowohl Standards wie Untersuchungsfrequenzen und Untersuchungsinhalte bleiben unverändert. In gewissen Punkten konnten für das neue Regelwerk der Entwicklung auf dem Gebiet der Medizin entsprechende Anpassungen übernommen werden, beispielsweise kann in speziellen Situationen eine Blutverdünnung für Piloten in Mehrbesatzungscockpits akzeptiert werden und auch auf anderen Fachgebieten sind neue Erkenntnisse eingeflossen.

Privatpiloten
Piloten mit bisherigem Class 2 Medical nach JAR wird nach Einführung des EASA PART MED ein Class2 Medical PART MED ausgestellt. Das PART-MED Class 2 Medical entspricht einem weitestgehend den ICAO Empfehlungen entsprechenden Medical. Die Standards sind geringer als bisher (beispielsweise fallen die Dioptriengrenzen bei Brillenträgern weg) und der Untersuchungsumfang wird ebenfalls gestrafft (weniger oft EKG erforderlich).
Die Tauglichkeitsdauer wurde zum Teil verkürzt.

Segelflieger
Zu dem Zeitpunkt, ab welchem ein Segelflugpilot mit einer EASA PART FCL Lizenz fliegt, benötigt er entweder ein noch bis zu dessen Verfall gültiges JAR-FCL3 Class 2 Medical oder ein neues PART-MED Class 2 Medical.
Falls er sich entscheidet, künftig mit einer LAPL(S) Lizenz zu fliegen, genügt ein LAPL Medical.

Ultraleicht
Die LuftPersV legt bisher fest, dass Luftsportgeräteführer ein
Medical Klasse 2 gemäß JAR-FCL3 brauchen. Da JAR-FCL ab 09.04.2013 Vergangenheit ist, werden die Vorschriften angepasst, was bisher noch nicht erfolgt ist.