Einführung der europäischen Regeln im Bereich Lizenzen für Flugpersonal (Part.FCL)

Die Europäische Union (EU) ist zuständig für die europaweit harmonisierte Regulierung der Luftfahrt. Gestützt auf die so genannte EASA-Grundverordnung (Verordnung EG 216/2008) hat die Europäische Kommission nun die Detailregeln für das Lizenzwesen (Part.FCL) erlassen. Diese sind in den EU-Mitgliedstaaten ab dem 8. April 2012 anwendbar. Die Publikation der dazugehörigen AMC/GM (Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-FCL) erfolgte am 20. Dezember 2011.

Die Veröffentlichung der bisher noch fehlenden ARA/ORA Bestimmungen als technische Anleitungen für die Behörde und die Ausbildungseinrichtungen ist im Amtsblatt der EU am 30. März 2012 erfolgt. Deutschland wird diese Regulierung ab dem 09. April 2013 übernehmen.

Zu den verwendeten Begriffen: Die EASA hat selber keine Rechtsetzungskompetenz. Die neuen Regeln sind also Erlasse der Europäischen Union, nicht der EASA. Trotzdem werden die neuen Regeln landläufig als „EASA Rules" bezeichnet, weil sie von der EASA vorbereitet worden sind und die EASA für die EU wichtige Vollzugsaufgaben erfüllt. Auch wir verwenden im nachfolgenden Text im Interesse der Kürze und Klarheit deshalb diese nicht ganz korrekte Bezeichnung.

 

Wer ist von den Änderungen betroffen und um welche Lizenzen geht es?
Es sind dies alle Lizenzen für Piloten von Flugzeugen, Hubschraubern, Luftschiffen, Segel-Flugzeugen und Ballonen, die künftig von der EU reguliert werden.

Als neue Lizenz wird in allen Luftfahrzeugkategorien die Light Aircraft Pilot Licence (LAPL) eingeführt. Diese ist eine nicht ICAO-konforme Lizenz, die ausschließlich zum Fliegen auf dem von der EU regulierten Gebiet berechtigt.
Siehe unter "Light Aircraft Pilot Licence".

Eine Übersicht der künftig erhältlichen EASA Part.FCL-Lizenzen und die Mindestvoraussetzungen für den Ersterwerb finden Sie "hier"

Wie erfolgt der Umtausch in eine EASA-Lizenz?
Die Übergangsperiode für den Umtausch von bestehenden Lizenzen in EASA Part.FCL dauert unterschiedlich lange. Für JAR-FCL Flugzeug- und Hubschrauberlizenzen wurde von der EASA der 8. April 2018 als Enddatum festgelegt. Der Wechsel von JAR-FCL Lizenzen zu EASA-Lizenzen erfolgt ab Inkrafttreten der EASA-Regelwerke automatisch. Gemäß Artikel 12 (3) der Commission Regulation (EU) 1178/2011 müssen nationale ICAO Lizenzen (Flugzeuge und Hubschrauber) bis spätestens 8.4.2014 in eine EASA Part FCL Lizenz umgewandelt werden. Segelflieger und Ballonpiloten haben bis zum 8. April 2015 Zeit, die Lizenz in eine solche nach EASA Part.FCL umzuwandeln.

Hinweis LBA Homepage "hier"

Hier die neuesten NfL vom 21.02.2013 .
Diese beinhalten die Umwandlungsberichte (von Lizenzen) der Bundesrepublik Deutschland an die EASA
NfL I 16/2013

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