|   | 
          Benötigte Unterlagen gemäß
              EASA für fliegerärztliche Untersuchungen:
             
              - Gültiger Lichtbildausweis
 
              - Letztes Medical.
 
                Die exakte Gültigkeitsdauer
                eines neuen Medicals hängt  von der Gültigkeitsdauer
                des letzten Medicals ab -  "45 Tage Regelung". 
              - Soweit  vorhanden die persönliche Referenznummer,
                die jedem Piloten von der Behörde mitgeteilt wird. Achtung,
                diese Nummer steht nicht auf Ihrer Lizenz, kann aber
              von der Behörde per Fax oder Telefon angefordert werden.
 
              - Lizenznummer
 
              -  Gültiger Lichtbildausweis 
 
              - Bei Piloten mit Brille das letzte Brillenrezept mit den aktuellen Dioptrie-Werten.Bei der Untersuchung wird entschieden, ob und wann ein neuer Augenarztbefund nötig ist.
 
  Siehe weitere Info zu den nötigen Augenuntersuchungen unter 
  .Augenintervalle 
              - Eventuell schon ausgefüllter Antrag auf Tauglichkeitszeugnis siehe Links- Downloads
 
                | 
            | 
          
                
          
            
                
                  Dres. med. 
                    Baur C. und Heinrich R. 
                     
                     | 
                  Augenärzte 
                    Sonnenstraße 1 
                    80331 München  
                    Telefon 089 / 54 59 87 11  
                    http://www.augenaerzte-am-stachus.de  | 
                 
                
                  | Dr. med. Thomas Christmann  | 
                  Augenarzt 
Friedrichshafener Strasse 7 
München  
Telefon 089 / 8 34 40 28 
http://www.laserop.de/  | 
                 
                
                  | Dr. med. Stark  | 
                  Augenarzt 
                    Untere Hauptstraße 27 
                    Freising                         Telefon 08161 / 92101                        | 
                 
                
                      |   | 
                                               
 
 
  | 
                 
                
                  |   | 
                    | 
                 
                | 
           
         
             |